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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung/Risikoanalyse

Ein Muss für jeden Betrieb

Jedes Unternehmen muss, sobald es einen Arbeitnehmer beschäftigt, eine betriebliche Arbeitsschutzorganisation vorhalten. Diese Regelungen sind u.a. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgeschrieben.

Mit der Einführung der DIN EN 15288 „Sicherheit in Bädern“ im Jahr 2008 wurde im Rahmen eines Regelwerks die sicherheitstechnischen Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Schwimmbädern standardisiert. Nicht nur die Festlegung der Organisation, sondern vielmehr eine systematische Erfassung von Gefahren, sowie deren Risikoeinschätzung ist zentrale Forderung dieser Normenreihe. Aus der Risikobewertung sind notwendige Schutzmaßnahmen und Notfallpläne abzuleiten und in entsprechenden Verfahrensanweisungen zu dokumentieren.

Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie eine Bewertung durch eine Risikoanalyse nach DIN EN 15288 an und erstellen Ihnen diese kompetent und zuverlässig. Des Weiteren bieten wir Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter an, welche ebenso in die Arbeitsschutzorganisation einfließen wie in der Praxis Anwendung findet.

Sprechen Sie uns an und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.